Logo: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Startseite |
  2. Größer |
  3. Kleiner |
  4. Kontrast |
  5. Hilfen |
  6. Übersicht |
  7. Kontakt |
  8. Impressum |
  9. Datenschutz

Navigation

Drucken
Sie sind hier: Startseite . Sozialindikatoren NRW . Indikatoren . Einkommensentwicklung . Bruttolohnquote

Inhalt

Indikator 4.1 Bruttolohnquote

Definition:

Zur Darstellung der funktionalen Einkommensverteilung des Volkseinkommens wird häufig die Lohnquote verwendet. Die tatsächliche Bruttolohnquote bezeichnet den Anteil des empfangenen Arbeitnehmerentgelts, inklusive aller Lohnkostenbestandteile (z. B. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, freiwillige Sozialleistungen und vermögenswirksame Leistungen), am Volkseinkommen.

Neben der tatsächlichen Bruttolohnquote wird oft auch eine strukturbereinigte Bruttolohnquote berechnet. Sie hält den Anteil der abhängig Beschäftigten ab einem Basisjahr, hier 2015, konstant, um die Wirkung von Änderungen in der Beschäftigtenstruktur im Zeitverlauf weitestgehend auszuschalten.

Die Arbeitnehmerquote ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (abhängig Beschäftiger) an den Erwerbstätigen insgesamt in Prozent.

Hinweis:

In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen einschließlich der Erwerbstätigenrechnung werden etwa alle fünf Jahre die Berechnungen und damit die Ergebnisse in sogenannten Generalrevisionen überarbeitet. Im Rahmen der VGR-Revision 2019 gab es keine maßgeblichen konzeptionellen Änderungen, vielmehr wurden insbesondere neue Datenquellen, geänderte Bezugs- und Basisdaten und Berechnungsmethoden berücksichtigt. Um Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden und den Datennutzern weiterhin methodisch konsistente Zeitreihen zur Verfügung zu stellen, wurden die Ergebnisse bis 1991 zurück neu berechnet. Im Zuge der Revision änderte sich das Basisjahr für die Berechnungen von 2010 auf 2015.

Datenquelle:

Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"

Indikator 4.1 Tatsächliche und bereinigte Bruttolohnquote in NRW 2000 – 2021
Jahr Arbeitnehmerquote1) Tatsächliche Bruttolohnquote2) Bereinigte Bruttolohnquote3)
2000 91,1 71,4 70,9
2001 91,1 70,7 70,3
2002 91,0 70,7 70,4
2003 90,7 70,5 70,4
2004 90,4 67,7 67,8
2005 90,1 67,1 67,4
2006 90,0 64,4 64,8
2007 90,0 64,1 64,5
2008 90,1 65,7 66,0
2009 90,2 69,8 70,0
2010 90,2 67,8 68,1
2011 90,2 67,0 67,2
2012 90,4 69,4 69,5
2013 90,4 69,6 69,7
2014 90,4 69,8 69,9
2015 90,5 69,8 69,8
2016 90,8 69,8 69,6
2017 91,1 69,9 69,5
2018 91,4 70,5 69,8
2019 91,6 71,8 70,9
2020 91,8 72,7 71,7
2021 92,0 70,6 69,4

1) Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Erwerbstätigen insgesamt in Prozent – 2) Anteil des empfangenen Arbeitnehmerentgelts am Volkseinkommen in Prozent – 3) tatsächliche Bruttolohnquote multipliziert mit der Arbeitnehmerquote von 2015 und dividiert durch die Arbeitnehmerquote des jeweiligen Jahres – – – Datenquelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder", Berechnungsstand: August 2022 / Februar 2023

Marginalienspalte