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Sie sind hier: Startseite . Sozialindikatoren NRW . Indikatoren . Öffentliche Haushalte . Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinden (GV)

Inhalt

Indikator 3.4 Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Definition:

Die Gemeinden (Kommunen) haben in der Bundesrepublik Deutschland eine weitgehend selbstständige Stellung. Im Grundgesetz (Art. 28) ist die kommunale Selbstverwaltung garantiert. Demnach umfasst die Gewährleistung der Selbstverwaltung auch die finanzielle Eigenverantwortung.

Den Gemeinden obliegt allgemein die unmittelbare Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Beispielsweise unterhalten die Kommunen Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Altenhilfe. Zudem werden viele soziale Leistungen von den Kommunen bereitgestellt. (Diese Aufgabe wird bei einigen Leistungen aber auch zentral von Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten durchgeführt aufgrund gesetzlicher Vorgabe).

Diese Aufgaben werden durch die Einzahlungen der Kommunen finanziert. Reichen diese nicht aus, wird das Defizit durch eine Kreditaufnahme ausgeglichen. Die Gegenüberstellung der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen, d. h. ohne besondere Finanzierungsvorgänge wie Schuldenaufnahmen und Tilgungen, macht ein mögliches Ungleichgewicht zwischen den beiden Posten deutlich.

Besondere Finanzierungsvorgänge sind auf der Seite der Einzahlungen die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt. Auf der Auszahlungsseite gehören hierzu die Tilgung von Schulden sowie Zahlungen von gleicher Ebene.

Eine wichtige Kennzahl zur Darstellung der Finanzsituation der Kommunen ist der Finanzierungssaldo der Kernhaushalte. Er kennzeichnet die Differenz zwischen den gesamten Einzahlungen und Auszahlungen abzüglich besonderer Finanzierungsvorgänge.

Sind die Einzahlungen größer als die Auszahlungen, ergibt sich ein Finanzierungsüberschuss, im umgekehrten Fall ein Finanzierungsdefizit.

Seit 2009 sind alle Gemeinden/Gemeindeverbände verpflichtet, doppisch (nach dem NKF - Neues Kommunales Finanzmanagement) zu buchen.

Hinweis:

Datenquelle:

2000 – 2017: Ergebnisse der Finanzrechnungsstatistik, ab 2018: Ergebnisse der Vierteljährlichen Kassenstatistik

Indikator 3.4 Bereinigte Einzahlungen und Auszahlungen*) sowie Finanzierungssaldo der Gemeinden und
Gemeindeverbände in NRW 2000 – 2022

Jahr Bereinigte Einzahlungen Bereinigte Auszahlungen Finanzierungssaldo
Mrd. EUR
2000 37,7 37,6 + 0,1
2001 36,5 37,9 – 1,4
2002 36,8 38,2 – 1,3
2003 35,5 38,3 – 2,9
2004 37,8 39,2 – 1,4
2005 38,9 40,6 – 1,6
2006 40,6 41,7 – 1,2
2007 43,2 42,6 + 0,6
2008 44,9 43,9 + 0,9
2009 42,9 45,0 – 2,1
2010 44,4 46,4 – 2,0
2011 46,5 47,6 – 1,2
2012 49,4 49,4 – 0,0
2013 51,4 51,9 – 0,6
2014 53,1 54,3 – 1,2
2015 57,1 57,1 – 0,1
2016 61,0 61,2 – 0,3
2017 64,9 62,5 + 2,5
2018 66,9 64,7 + 2,2
2019 67,6 65,8 + 1,9
2020 70,6 69,7 + 0,9
2021 73,4 72,6 + 0,8
2022 76,8 77,0 – 0,1

*) des Gesamthaushalts, ohne besondere Finanzierungsvorgänge (z. B. Schuldenaufnahmen, Tilgungen) - Hinweis: Durch nachträgliche Korrekturen können sich ggf. Daten rückwirkend ändern. – – –
Datenquelle: IT.NRW, 2000 – 2017: Ergebnisse der Finanzrechnungsstatistik, ab 2018: Ergebnisse der Vierteljährlichen Kassenstatistik, Berechnungsstand: August 2023

HINWEIS: Abweichungen in den Summen ergeben sich aus dem Runden der Einzelwerte

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