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Inhalt

Indikator 3.6 Sozialauszahlungen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Definition:

Den Gemeinden und Gemeindeverbänden obliegt allgemein die unmittelbare Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Beispielsweise unterhalten die Kommunen Schulen, Kindertagesstätten und soziale Einrichtungen. Zudem werden viele soziale Leistungen von den Kommunen bereitgestellt.

Zu den Sozialauszahlungen der Gemeinden und Gemeindeverbände zählen insbesondere:

Mit Einführung des SGB II gehören seit 2005 die Auszahlungen für das Arbeitslosengeld II und die Leistungen für Eingliederung in Arbeit zu den Sozialauszahlungen einzelner Optionskommunen. Gemäß SGB II übernehmen die Optionskommunen für ihren Zuständigkeitsbereich nicht nur die kommunalen sozialen Aufgaben, sondern darüber hinaus auch die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Bis Ende 2011 waren in NRW insgesamt 10 Kommunen Optionskommunen. Seit dem 01.01.2012 haben 8 weitere nordrhein-westfälische Kommunen den Status einer Optionskommune erhalten.

Datenquelle:

IT.NRW, 2000 - 2017: Finanzrechnungsstatistik, ab 2018: Vierteljährliche Kassenstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände

Indikator 3.6 Sozialauszahlungen der Gemeinden und
Gemeindeverbände in NRW 2000 – 2022

Jahr Mrd. Euro
2000 8,2
2001 8,4
2002 8,6
2003 9,0
2004 9,4
2005 10,9
2006 11,5
2007 11,7
2008 11,9
2009 12,5
2010 13,1
2011 13,6
2012 14,8
2013 15,9
2014 16,4
2015 17,7
2016 19,2
2017 19,4
2018 19,5
2019 20,1
2020 20,8
2021 21,1
2022 21,9

Hinweis: Durch nachträgliche Korrekturen können sich ggf. Daten rück-
wirkend ändern. – Datenquelle: IT.NRW, 2000 – 2017: Ergebnisse der
Finanzrechnungsstatistik, ab 2018: Ergebnisse der Vierteljährlichen
Kassenstatistik, Berechnungsstand: August 2023

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