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Inhalt

Indikator 3.2 Einnahmen und Ausgaben des Landes

Definition:

Staatliche Aufgaben werden durch die Einnahmen der öffentlichen Hand finanziert. Reichen diese Einnahmen nicht aus, wird das Defizit durch eine Kreditaufnahme ausgeglichen. Die Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben, d. h. ohne besondere Finanzierungsvorgänge wie Schuldenaufnahmen und Tilgungen, macht das Ungleichgewicht der beiden Posten deutlich und zeigt die Deckungslücke auf.

Der Finanzierungssaldo entspricht der Differenz aus bereinigten Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte.

Nach Art. 81 Abs. 2 der Verfassung des Landes NRW sind alle Einnahmen und Ausgaben des Landes in den Haushaltsplan einzustellen.

Hinweis:

Datenquelle:

Finanzministerium des Landes NRW

Indikator 3.2 Bereinigte Einnahmen und Ausgaben*)**) sowie Finanzierungssaldo des Landes NRW 2000 – 2022

Jahr Bereinigte Einnahmen Bereinigte Ausgaben Finanzierungssaldo
Mrd. EUR
2000 44,1 46,2 – 2,1
2001 40,6 47,4 – 6,8
2002 43,1 47,7 – 4,6
2003 40,6 47,4 – 6,8
2004 41,2 48,1 – 6,9
2005 43,8 50,6 – 6,8
2006 44,4 47,8 – 3,4
2007 48,0 49,9 – 1,9
2008 50,1 51,2 – 1,1
2009 47,2 52,8 – 5,6
2010 48,9 53,7 – 4,8
2011 52,8 55,8 – 2,9
2012 54,6 58,2 – 3,6
2013 56,8 59,2 – 2,4
2014 59,9 61,8 – 1,9
2015 63,7 64,4 – 0,7
2016 68,4 68,3 + 0,1
2017 71,8 72,2 – 0,4
2018 75,5 74,4 + 1,0
2019 78,4 76,6 + 1,7
2020 79,0 79,5 – 0,5
2021 83,8 83,8 + 0,0
2022 92,1 92,1 – 0,0
*) ohne besondere Finanzierungsvorgänge (z. B. Schuldenaufnahmen, Tilgungen) – **) Für 2020-2022: Kernhaushalt ohne coronabedingte Sondereffekte; Die Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise erfolgt über den NRW-Rettungsschirm – – – Datenquelle: Finanzministerium des Landes NRW

Abb. 3.2

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