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Inhalt

Indikator 2.6 Jugend- und Altenquotient nach kreisfreien Städten und Kreisen

Definition:

Zur Darstellung des langfristigen demografischen Wandels und der damit verbundenen Veränderungen der Alterstruktur der Bevölkerung wird das zahlenmäßige Verhältnis bestimmter Altersgruppen ausgewiesen.

Der Jugendquotient stellt die Kinder- und Jugendgeneration, die sich überwiegend in der Bildungs- und Ausbildungsphase befindet, der mittleren Generation, die überwiegend im Erwerbsleben steht, gegenüber. Dabei wird für die Kinder- und Jugendgeneration die Altersgrenze “unter 20 Jahre” und für die mittlere Generation die Altersgrenze “20 bis unter 65 Jahre” gewählt.

Der Altenquotient stellt die ältere Generation, die überwiegend aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, der mittleren Generation gegenüber. Für die ältere Generation wird die Altersgrenze “ab 65 Jahre” gewählt.

Datenquelle:

IT.NRW, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

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