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Inhalt

Indikator 2.5 Bevölkerung nach kreisfreien Städten und Kreisen

Definition:

Die Bevölkerung umfasst diejenigen Personen, die im jeweiligen Gebiet ihre Hauptwohnung haben (§ 12 Melderechtsrahmengesetz). Laufend aktuelle Bevölkerungszahlen werden auf Grundlage der Ergebnisse der jeweils letzten Volkszählung (derzeit VZ vom 25. Mai 1987) durch die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes ermittelt. Diese erfolgt mithilfe der Ergebnisse der “Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung” über die Geburten und Sterbefälle sowie der “Wanderungsstatistik” über die Zu- und Fortzüge.

Nicht zur Bevölkerung zählen Personen, die den stationierten ausländischen Streitkräften oder den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen angehören, sowie deren Familienangehörige.

Datenquelle:

IT.NRW, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

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