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7 Einkommensarmut

Ein Konzept, das Armut absolut im Sinne einer existenziellen Notlage, die das physische Überleben gefährdet, versteht, würde der Beurteilung der sozialen Situation in entwickelten Industriestaaten nicht gerecht werden. Nach dem Armutsverständnis der Europäischen Union gelten Personen als arm, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist.

Nach dem Konzept der relativen Einkommensarmut wird Armutsgefährdung in Abhängigkeit vom mittleren Einkommen der Bevölkerung bestimmt. Als einkommensarm gilt, wer über weniger als einen bestimmten Prozentsatz des mittleren Einkommens verfügt.

Ein anderes, politisch-normatives Konzept der Armutsdefinition geht davon aus, dass von monetärer Armut betroffen ist, wer auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen ist und somit seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann.

Hinweis:

Weitere Daten zur Einkommensarmut und –verteilung für Nordrhein-Westfalen und die anderen Bundesländer finden Sie unter Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik.

Weitere Daten zu den Mindestsicherungsleistungen für Nordrhein-Westfalen und seine Gemeinden finden Sie in der Landesdatenbank NRW unter dem Thema Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik.

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