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Inhalt

8.2 Einkommensreichtumsschwelle

Definition:

Die Einkommensreichtumsschwelle ist derjenige Einkommenswert, oberhalb dessen von Einkommensreichtum zu sprechen ist.

Die Einkommensreichtumsschwelle wird bei 200 % des arithmetischen Mittels der monatlichen Äquivalenzeinkommen der nordrhein-westfälischen Bevölkerung gezogen. Zur Ermittlung der Äquivalenzeinkommen wird die neue OECD-Skala verwendet.

Hinweis:

In der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sind Vermögende und Einkommensreiche unterrepräsentiert, da Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18.000 oder mehr Euro bei der Stichprobenziehung nicht berücksichtigt werden. Es werden somit eher Wohlhabende betrachtet als Spitzenverdiener/-innen bzw. -vermögende. Diese Einschränkung muss in Kauf genommen werden, weil die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die einzige verfügbare Datenquelle ist, anhand derer auf Landesebene Analysen zum Zusammenhang zwischen Einkommensreichtum und Vermögen durchgeführt werden können.

Datenquelle:

IT.NRW, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Indikator 8.2 Einkommensreichtumsschwellen, bezogen auf das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen, in NRW 2008 und 2018 nach ausgewählten Haushaltstypen
Jahr Einkommensreichtumsschwelle1) für
Einpersonen­haushalte Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern2)
EUR
2008 4 089 8 588
2018 5 046 10 596

1) 200% des arithmetischen Mittels der auf der Basis der neuen OECD-Skala berechneten monatlichen Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten multipliziert mit dem Bedarfsgewicht des jeweiligen Haushalts – 2) Kinder im Alter von unter 14 Jahren – Datenquelle: IT.NRW, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

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